Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

 

1. Geltung der Bedingungen

 

Sämtliche Geschäfte, die mit uns abgeschlossen werden, erfolgen ebenso wie unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote allein aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Dies gilt auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen - insbesondere Einkaufs-. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen - des Käufers (Auftraggeber) haben keine Gültigkeit. soweit sie den Allgemeinen Geschäfts-. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Verkäufers (Auftragnehmer) entgegenstehen. Der Verkäufer ist berechtigt, seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.

 

2. Angebot und Vertrag

 

Sämtliche Angebote sind hinsichtlich Preisgestaltung und Lieferungsmodalitäten freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftnorm. Mündliche, telefonische und durch Vertreter getroffene Vereinbarungen erlangen erst Gültigkeit, wenn sie durch den Verkäufer schrift­lich bestätigt sind. Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit von Abbildungen. Zeichnungen und Angaben von technischen Daten.

 

3. Lieferfristen und Lieferumfang

 

Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, Teillieferungen sind zulässig. Unvorhergesehene Lieferungshindernisse wie Fälle höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörun­gen im eigenen Betrieb oder in dem des Vorlieferanten, Transportschwierigkeiten usw. berechtigen den Verkäufer, die Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben. Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.

Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Tage des Posteingangs beim Verkäufer bzw. bei Erhalt der genehmigten Druckvorlage. Eine Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn der Verkäufer die Ware am letzten Tag der vereinbarten Lieferfrist abgesandt hat. Dies gilt nicht in Fällen nachträglicher Auftragsänderung. Unvorhergesehene Lieferungshindernisse (siehe oben) verlängern die vereinbarte Lieferfrist angemessen bzw. geben dem Verkäufer das Recht zum Vertragsrücktritt ohne Verpflichtung zur Zahlung irgendeines Schadener­satzes. Im Falle einer Lieferverzögerung hat der Käufer dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen.

Abrufaufträge gelten als Festaufträge und sind innerhalb einer Frist von 3 Monaten verbindlich abzunehmen. falls nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.

Für den Fall des Rücktritts des Käufers vom Vertrag wird eine Schadensersatzforderung von 20% der Auftragssumme zuzüglich der gesetzlichen MwSt. vereinbart. Hat der Ver­käufer mit der Herstellung oder Bereitstellung der Ware bereits begonnen bzw. diese einem Vorlieferanten in Auftrag gegeben, so bleibt die Geltendmachung des tatsächlichen Schadens vorbehalten.

 

4. Lieferung und Gefahrübergang

 

Der Versand erfolgt nach Ermessen des Verkäufers ohne Gewähr für die kostengünstigste Verfrachtung Sämtliche Sendungen einschließlich des Versandes von Druckunterlagen sowie etwaige Rücksendungen gehen auf Kosten und Gefahr des Käufers. Versicherung erfolgt zu seinen Lasten. Gefahrübergang an den Käufer tritt mit Übergabe der Sendung an die den Transport ausführende Person oder Gesellschaft ein.

Wird der Versand ohne Verschulden des Verkäufers verzögert, so wird die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers gelagert. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft seitens des Verkäufers dem Versand gleich.

 

5. Preise und Zahlung

 

Alle Preise sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich ab Lieferung vom Hauptsitz des Verkäufers. Sie sind zu zahlen in Euro (€). falls nichts anderes ver­einbart worden ist. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten und wird gesondert berechnet. Kosten für Verpackung und Versand der Ware sind vom Käufer zu tragen.

Der Rechnungsbetrag ist, falls vom Verkäufer nicht per Nachnahme geliefert wird und keine andere Zahlungsweise vereinbart ist. ohne Rücksicht auf Mängelrügen spätestens 15 Tage nach Erhalt der Ware ohne jeden Abzug rein netto fähig.

Schecks und Akzepte werden nur zahlungshalber, letztere nur auf Grund besonderer Vereinbarung angenommen Wechsel-, Kosten- und Diskontspesen nach den Sätzen der Privatbanken gehen zu Lasten des Käufers.

Zahlungen gelten erst als an dem Tage geleistet, an welchem der Verkäufer über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers ist für alle denkbaren Fälle ausgeschlossen mit Ausnahme von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen Ein Zurückbehaltungsrecht am Kaufpreis ist ausgeschlossen. Zahlungen an Angestellte oder Vertreter sind nur gültig. wenn diese Vollmacht zur Entgegennahme von Zahlungen haben.

Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens, ab dem 16. Tag vom Käufer Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich etwaiger Mahnkosten zu entrichten. Kommt der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle anderen Forderungen sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf Der Verkäufer kann für die ausstehenden Lieferungen unter Wegfall des Zahlungszieles Barzahlung vor Ablieferung der Ware verlangen Gleiches gilt bei Nichteinlösung von Wechseln oder Schecks Zahlungseinstellung Konkurs sowie Nachsuchung eines Vergleiches seitens des Käufers Für Lieferung und Leistungen an Käufer im Ausland gilt als ausdrücklich vereinbar, dass alle Kosten der Rechtsverfolgung durch den Verkäufer im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers - sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche - zu Lasten des Käufers gehen.

Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung des Verkäufers ein. ohne dass es einer Mahnung bedarf.

 

6. Gewerbliche Schutzrechte

 

Sämtliche vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Druckunterlagen. Entwürfe Zeichnungen. Klischees. Filme. Druckzylinder und Platten bleiben auch dann Eigentum des Verkäufers. wenn hierfür vom Käufer anteilige Kosten vergütet werden. Allein dem Verkäufer obliegt hierzu das Urheber- und Vervielfältigungsrecht Ein Herausgabeanspruch seitens des Käufers ist ausgeschlossen. Für Muster, Skizzen, Entwürfe u. ä., die vom Käu­fer ausdrücklich bestellt oder in Auftrag gegeben werden, ist das vereinbarte oder nach Aufwand zu berechnende Entgelt auch dann zu zahlen, wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Bis zur Zahlung des Entgelts behält sich der Verkäufer das Eigentum und die Verfügungsmacht vor Der Käufer verpflichtet sich, bestellte Motive. Zeichnungen oder Logos selbst hinsichtlich Urheber- und anderen Rechten zu überprüfen. Er stellt diesbezüglich den Verkäufer von jeglichen Schadenersatzansprüchen frei.

 

7. Mengen und Abweichungen

 

Bei allen Lieferungen behält sich der Verkäufer eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 15% der bestellten Menge vor. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Stückzahl.

Dem Verkäufer stehen folgende Maß-. Gewichts- und Materialabweichungen zu:

a) Maßabweichungen: Papier +/- 10% Kunststoff +/- 10% b) Gewichtsabweichungen: Papier +/- 10% Kunststoff +l- 15% cl Materialabweichungen: Papier +/- 15 g/qm Kunststoff +/- 15 my

 

8. Druckaufträge

 

Druckaufträge werden mit Hilfe handelsüblicher Druckfarben oder -folien ausgeführt, ohne Gewährleistung für deren Gesundheits- und Umweltverträglichkeit. Werden besondere Ansprüche an Farben oder Folien (Lichtbeständigkeit, Alkali-Echtheit, Reibbeständigkeit usw.) gestellt, so hat der Käufer dies schriftlich bei Auftragserteilung anzugeben. Geringe Abweichungen der Druck-, Papier- und Folienfarben behält sich der Verkäufer vor. Sie berechtigen den Käufer nicht zur Verweigerung der Warenannahme oder zu einer Preisminderung.

Ein Korrekturabzug wird vor Erteilung der Druckgenehmigung unterbreitet wenn es der Käufer verlangt oder der Verkäufer dies für notwendig hält. Änderungen, die vom Käufer nach Auftragserteilung bzw. nach Prüfung des 1. und jedes weiteren Korrekturabzuges schriftlich angezeigt werden. Werden - soweit den Verkäufer kein Verschulden trifft - allein auf Kosten und Gefahr des Käufers vorgenommen. Für vom Käufer übersehene Fehler bei Erteilung der Druckgenehmigung übernimmt der Verkäufer keine Haftung. Die Notwendig­keit grafischer Arbeiten liegt im Ermessen des Verkäufers. Solche Arbeiten werden ebenso wie etwaige Andrucke ab Maschine separat und nach Aufwand berechnet.

Wegen immer wieder auftretender Toleranzen von Papier, Kunststoff und Druckfarben/-folien kann für gleiche Eignung und Beschaffenheit bei verschiedenen Auflagen keine Garantie übernommen werden. Korrekturabzüge, Probelieferungen, Vor-, Teil- und Gesamtauflagen sind unverzüglich vom Käufer durch Eingangskontrolle zu prüfen. Für Inhalt und Rückgabe vom Käufer zur Verfügung gestellter Druckvorlagen wird seitens des Verkäufers keine Haftung übernommen.

 

9. Mängelansprüche

 

Haftung für Mängel wird nur insoweit übernommen, als von Seiten des Vorlieferanten Ersatz geleistet wird. Abweichungen für die Garantieübernahme gelten nur. wenn sie vereinbart sind.

Der Käufer hat Beanstandungen von Menge und Beschaffenheit der Ware unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach deren Eintreffen, durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu erheben. Die Anzeige erfolgt durch Rücksendung der mangelhaften Ware unter Beilage des Lieferscheins. Durch nicht rechtzeitig erfolgte Mängelanzeige wird die Haftung des Verkäufers aufgehoben. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Verkäufer das Recht, entweder die Mängel zu beseitigen oder die Ware unter Gutschritt des berechneten Betrages zurückzunehmen oder in angemessener Frist Ersatz zu leisten oder dem Käufer den Minderwert der Ware gutzuschreiben. Weitergehende Ansprüche aus Mangelhaftung und Schadenersatzansprüche aus irgendeinem Grunde sind ausgeschlossen.

Ergibt sich bei einer zum Zweck der Beanstandung erfolgten Rücksendung von Waren, dass die Beanstandung zu Unrecht erfolgt ist, so ist der Verkäufer berechtigt. nicht nur die Kosten für den Versand. sondern auch eine angemessene Vergütung für die Prüfung der Ware sowie Bearbeitungskosten zu berechnen.

Bei der Herstellung von bedruckten wie unbedruckten Plastik- und Papiererzeugnissen ist der Anfall eines verhältnismäßig geringen Anteils fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden. Ein Anteil bis zu 5%, der Gesamtmenge führt daher nicht zur Möglichkeit einer Beanstandung, gleichgültig, ob der Mangel im Rohstoff in der Weiterverarbeitung oder im Druck liegt. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. wenn eine Trennung von einwandfreier und mangelhafter Ware mit zumutbaren Mitteln möglich ist. In diesen Fällen kann nur Minderung oder - sofern die Ware für den Käufer objektiv wertlos ist - Wandlung, nicht aber Schadenersatz verlangt werden. So genannte versteckte Mängel können nur innerhalb einer Frist von 6 Wochen ab Lieferung geltend gemacht werden Der Einsatz mittelbarer Schäden (z. B. wegen entgan­genem Gewinn oder Deckungskauf) ist ausgeschlossen.

 

10. Eigentumsvorbehalt

 

Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt, Die gelieferte Ware bleibt bis zu, vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus lautenden Geschäftsverbindungen - bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung - Eigentum des Verkäufers.

Außergewöhnliche Vergütungen wie z.B. Verpfändungen. Sicherungsübereignungen usw. sind nur mit Zustimmung des Verkäufers zulässig. Der Käufer hat dem Verkäufer Zugritte Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren (z.B. Pfändungen durch andere Gläubiger) unverzüglich mitzuteilen.

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen.